Ofen-Klasse 1: Kaminöfen und Kachelöfen deren Typklasse nicht mehr feststellbar ist oder deren Zuordnung zu einer Typklasse vor dem Jahr 1975 erfolgte |
Diese Kaminöfen und Kachelöfen müssen bis spätestens 2015 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 150 Miligramm begrenzt. |
Ofen-Klasse 2: Kaminöfen und Kachelöfen die zwischen 1975 und 31.12.1984 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden |
Diese Kaminöfen und Kachelöfen müssen bis spätestens 2017 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 150 Miligramm begrenzt. |
Ofen-Klasse 3: Kaminöfen und Kachelöfen die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31.12.1994 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden |
Diese Kaminöfen und Kachelöfen müssen bis spätestens 2021 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 150 Miligramm begrenzt. |
Ofen-Klasse 4: Kaminöfen und Kachelöfen die ab dem 1. Januar 1995 gebaut und in eine Typenklasse eingestuft wurden |
Diese Kaminöfen und Kachelöfen müssen bis spätestens 2024 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden der die Feinstaub-Erzeugung pro Kubikmeter Luft auf maximal 150 Miligramm begrenzt. |