Nicht nur weil der Gesetzgeber die Austellung von Energieausweisen bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden vorschreibt ist eine Energieberatung eine sinnvolle Sache.
Es stellt sich doch immer die Frage bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, welche Maßnahme lohnt sich.
Viele Maßnahmen werden sogar noch gefördert durch die KfW oder BafA.
Was im einzelnen gefördert wird, entnehmen Sie bitte unter der Kategorie KfW-Anträge.
Wann welche Gebäude welchen Energieausweis benötigen:
Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser nach umfassender Sanierung(mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen
Mitteln:
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort
Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet
wurden:
Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008
vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und
1. November 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009
vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis
Pflicht.
Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier
Wohnungen haben:
Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.
Warum sollten Sie sich von uns in energetischen Fragen unterstützen lassen?
Ansrpechpartner:
Erik Mumme
Gebäudeenergieberater
04934-8068535