Energieausweise und Energieberatungen

Erstellung von Energieausweisen:

Nicht nur weil der Gesetzgeber die Austellung von Energieausweisen bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden vorschreibt ist eine Energieberatung eine sinnvolle Sache.

Es stellt sich doch immer die Frage bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, welche Maßnahme lohnt sich.

Viele Maßnahmen werden sogar noch gefördert durch die KfW oder BafA.

Was im einzelnen gefördert wird, entnehmen Sie bitte unter der Kategorie KfW-Anträge.

 

Wann welche Gebäude welchen Energieausweis benötigen:

Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser nach umfassender Sanierung(mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln:

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden:

Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben:

Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen.

 

Warum sollten Sie sich von uns in energetischen Fragen unterstützen lassen?

  • Qualifizierte unabhängige Beratung
  • Erfahrung im Wohngebäudebestand
  • Kurzfristige flexible Terminfindung
  • Ständig geschulte Fachkräfte
  • Preise Energieausweise: Verbrauchsorientiert ab 75,- € Netto                                                                                            Bedarfsorientiert ab 250,- € Netto

Ansrpechpartner: 

                         

                          Erik Mumme

                          Gebäudeenergieberater

                          04934-8068535

 

                   

                     

       

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Kontakt

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Erik Mumme

Schornsteinfegermeister

Installateur u. Heizungsbaumeister

Gebäudeenergiegerater im Handwerk 

Energiebeauftragter

Dena-Energie-Effizienz-Experte

Brandschutzbeauftragter

Sachverständiger für Luftdichtheitsmessungen

(Blower-Door) an Gebäuden
Kuhtrift 23
26624 Südbrookmerland

Tel: 04934-8068535

Fax: 04934-9102116

erik-mumme@t-online.de

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